HAINTZ.media
Hans-Georg Maaßen auf X: Das OLG Köln hat die Verurteilung von Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung aufgehoben! Herzlichen Glückwunsch lieber Akif Pirinçci! Sehr gute Arbeit Rechtsanwalt Mustafa Kaplan! Das Landgericht Bonn hatte objektiv mehrdeutige Aussagen…
👆🏻Ich schließe mich Herrn Maaßen an und habe das auch selbst schon mehrfach gefordert:
Der Volksverhetzungstatbestand gehört aus dem Strafgesetzbuch, da er von jeder politischen Seite, die an der Macht ist, missbraucht werden kann/wird. #130MussWeg
"Aus meiner Sicht sollte der Volksverhetzungstatbestand aufgehoben werden, da er zur Einschränkung der Meinungsfreiheit missbraucht werden kann" (Maaßen)
Der Volksverhetzungstatbestand gehört aus dem Strafgesetzbuch, da er von jeder politischen Seite, die an der Macht ist, missbraucht werden kann/wird. #130MussWeg
"Aus meiner Sicht sollte der Volksverhetzungstatbestand aufgehoben werden, da er zur Einschränkung der Meinungsfreiheit missbraucht werden kann" (Maaßen)
BGH-Beschluss
"Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift ´Impfen macht frei´
[...]
Die vom Landgericht eingehend dargelegte Wertung, die untertitelte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom nationalsozialistischen Regime verfolgten Gruppen in seinem wahren Gewicht, ist nicht zu beanstanden gewesen. Der qualitativen Abwertung des NS-Völkermordes im Sinne einer Relativierung von dessen Unwertgehalt steht dabei nicht entgegen, dass zugleich die Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen überzogen dramatisiert dargestellt werden sollten. Die von der Strafkammer getroffene Feststellung, die Veröffentlichung der untertitelten Abbildung sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden - das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit - zu gefährden, hat auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht. Zum einen hat das Landgericht nachvollziehbar darauf abgehoben, die Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren. Zum anderen hat es der Darstellung jedenfalls vertretbar Appellcharakter dahin beigemessen, sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen."
Vorinstanz:
LG Köln -113 KLs 16/23 - Urteil vom 12. Juni 2024
Kommentar: Ich werde das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln anfordern. Grundsätzlich ist das Landgericht für Volksverhetzung in 1. Instanz nicht zuständig. Hier wird die Staatsanwaltschaft gemäß § 24 Abs. 1 Nummer 3 GVG aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls die Anklage direkt beim Landgericht erhoben haben, weshalb der Bundesgerichtshof für die Revision zuständig war, nicht das Oberlandesgericht.
Vor allem die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens wird in solchen Fällen regelmäßig mit relativ banalen Argumenten durch die Gerichte unterstellt. Dass der BGH dem nun gefolgt ist, ist als äußerst gefährlich zu werten. Die Meinungsfreiheit wird damit massiv eingeschränkt. Im Bereich des § 130 Abs. 3 Variante 3 (Verharmlosen) herrscht pure Willkür. Staatstreue Aktivisten, Politiker und Journalisten können sich hier alles erlauben und die Staatsanwaltschaften ermitteln noch nicht einmal. Wer dagegen staatliche Maßnahmen gleich weder Art in vergleichbarer Weise kritisiert, wird strafrechtlich verfolgt und häufig verurteilt.
Ich werde diesen BGH-Beschluss zum Anlass nehmen, um einige Staatsanwaltschaften mit ihren Einstellungsbeschlüssen gegen staatstreue Aktivisten, Journalisten und Politiker zu konfrontieren.
PS: #130MussWeg. Der Volksverhetzungstatbestand gehört abgeschafft, vor allem § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB, Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (Völkermord). Gerade diese Tatbestandsvariante wird in Deutschland völlig willkürlich eingesetzt, um Oppositionelle zu verfolgen.
Aus diesem Grund und zur historischen Dokumentation dieser Ungleichbehandlung reiche ich in so vielen Fällen Strafanzeigen ein, damit diese dokumentiert wird.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Quelle des Screenshots.
"Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift ´Impfen macht frei´
[...]
Die vom Landgericht eingehend dargelegte Wertung, die untertitelte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom nationalsozialistischen Regime verfolgten Gruppen in seinem wahren Gewicht, ist nicht zu beanstanden gewesen. Der qualitativen Abwertung des NS-Völkermordes im Sinne einer Relativierung von dessen Unwertgehalt steht dabei nicht entgegen, dass zugleich die Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen überzogen dramatisiert dargestellt werden sollten. Die von der Strafkammer getroffene Feststellung, die Veröffentlichung der untertitelten Abbildung sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden - das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit - zu gefährden, hat auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht. Zum einen hat das Landgericht nachvollziehbar darauf abgehoben, die Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren. Zum anderen hat es der Darstellung jedenfalls vertretbar Appellcharakter dahin beigemessen, sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen."
Vorinstanz:
LG Köln -113 KLs 16/23 - Urteil vom 12. Juni 2024
Kommentar: Ich werde das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln anfordern. Grundsätzlich ist das Landgericht für Volksverhetzung in 1. Instanz nicht zuständig. Hier wird die Staatsanwaltschaft gemäß § 24 Abs. 1 Nummer 3 GVG aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls die Anklage direkt beim Landgericht erhoben haben, weshalb der Bundesgerichtshof für die Revision zuständig war, nicht das Oberlandesgericht.
Vor allem die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens wird in solchen Fällen regelmäßig mit relativ banalen Argumenten durch die Gerichte unterstellt. Dass der BGH dem nun gefolgt ist, ist als äußerst gefährlich zu werten. Die Meinungsfreiheit wird damit massiv eingeschränkt. Im Bereich des § 130 Abs. 3 Variante 3 (Verharmlosen) herrscht pure Willkür. Staatstreue Aktivisten, Politiker und Journalisten können sich hier alles erlauben und die Staatsanwaltschaften ermitteln noch nicht einmal. Wer dagegen staatliche Maßnahmen gleich weder Art in vergleichbarer Weise kritisiert, wird strafrechtlich verfolgt und häufig verurteilt.
Ich werde diesen BGH-Beschluss zum Anlass nehmen, um einige Staatsanwaltschaften mit ihren Einstellungsbeschlüssen gegen staatstreue Aktivisten, Journalisten und Politiker zu konfrontieren.
PS: #130MussWeg. Der Volksverhetzungstatbestand gehört abgeschafft, vor allem § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB, Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (Völkermord). Gerade diese Tatbestandsvariante wird in Deutschland völlig willkürlich eingesetzt, um Oppositionelle zu verfolgen.
Aus diesem Grund und zur historischen Dokumentation dieser Ungleichbehandlung reiche ich in so vielen Fällen Strafanzeigen ein, damit diese dokumentiert wird.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Quelle des Screenshots.
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Eure Meinung ist gefragt! Die geschätzte Kollegin Anabel Schunke hat sich heute zum Thema Reichelt und Poschardt geäußert. Endlich der Beginn einer offenen Debatte. Meine Erwiderung im Anhang. https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/anabel-schunke-ueber…
Ich denke, das reicht als Antwort:
Mir fehlt leider die Zeit, zu dieser interessanten Debatte @ ainyrockstar / @ AlexWallasch / @ jreichelt / @ ulfposh ausführlich Stellung zu beziehen.
Denn ich beschäftige mich jetzt mit den Themen, die heute von Bedeutung sind und über die manch andere dann in einigen Jahren auch berichten werden, wenn sie mit entsprechender finanzieller Unterstützung (glücklicherweise) die Seiten gewechselt haben, um ein Thema aufzugreifen/einzufangen, damit den Mächtigen die Macht nicht entgleitet. #188MussWeg #SoDoneAbschalten #130MussWeg
PS: Morgen jährt sich mein offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum 5. Mal.
Im Frühjahr 2020 gab es sehr wenige Juristen, die die verfassungsfeindlichen Corona-Maßnahmen rechtlich fundiert, laut und deutlich kritisiert haben. Damals war das sicher mutig, wenngleich eigentlich selbstverständlich.
Jahre später kommen dann andere Kritiker dazu, die damals ruhig waren. Einige davon sollen das Thema für den Mainstream alternativ einfangen und kontrollieren, damit man nicht mit den Kritikern der ersten Stunde reden muss. Wieder andere haben im Frühjahr 2020 nicht recherchiert oder sich noch nicht getraut, den Mund aufzumachen.
Letztlich bin ich um jeden froh, der ein Thema vernünftig besetzt und anspricht. Allerdings nur dann, wenn dies aufrichtig ist und nicht lediglich dazu dient, für die Mächtigen den Druck aus dem Kessel zu nehmen.
Zwar wird man auch mich nicht zu den Themen in Talkshows einladen, zu denen ich erheblich beitragen könnte. Aber das ist auch nicht so wichtig.
Die Presseberichterstattung wird auch mir gegenüber wesentlich objektiver und im Hintergrund spreche ich regelmäßig mit vielen Journalisten des Mainstreams. Ein Austausch findet also statt, was ein vielversprechendes Zeichen ist.
Mir fehlt leider die Zeit, zu dieser interessanten Debatte @ ainyrockstar / @ AlexWallasch / @ jreichelt / @ ulfposh ausführlich Stellung zu beziehen.
Denn ich beschäftige mich jetzt mit den Themen, die heute von Bedeutung sind und über die manch andere dann in einigen Jahren auch berichten werden, wenn sie mit entsprechender finanzieller Unterstützung (glücklicherweise) die Seiten gewechselt haben, um ein Thema aufzugreifen/einzufangen, damit den Mächtigen die Macht nicht entgleitet. #188MussWeg #SoDoneAbschalten #130MussWeg
PS: Morgen jährt sich mein offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum 5. Mal.
Im Frühjahr 2020 gab es sehr wenige Juristen, die die verfassungsfeindlichen Corona-Maßnahmen rechtlich fundiert, laut und deutlich kritisiert haben. Damals war das sicher mutig, wenngleich eigentlich selbstverständlich.
Jahre später kommen dann andere Kritiker dazu, die damals ruhig waren. Einige davon sollen das Thema für den Mainstream alternativ einfangen und kontrollieren, damit man nicht mit den Kritikern der ersten Stunde reden muss. Wieder andere haben im Frühjahr 2020 nicht recherchiert oder sich noch nicht getraut, den Mund aufzumachen.
Letztlich bin ich um jeden froh, der ein Thema vernünftig besetzt und anspricht. Allerdings nur dann, wenn dies aufrichtig ist und nicht lediglich dazu dient, für die Mächtigen den Druck aus dem Kessel zu nehmen.
Zwar wird man auch mich nicht zu den Themen in Talkshows einladen, zu denen ich erheblich beitragen könnte. Aber das ist auch nicht so wichtig.
Die Presseberichterstattung wird auch mir gegenüber wesentlich objektiver und im Hintergrund spreche ich regelmäßig mit vielen Journalisten des Mainstreams. Ein Austausch findet also statt, was ein vielversprechendes Zeichen ist.
X (formerly Twitter)
Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) on X
Ich denke, das reicht als Antwort:
Mir fehlt leider die Zeit, zu dieser interessanten Debatte @ainyrockstar / @AlexWallasch / @jreichelt / @ulfposh ausführlich Stellung zu beziehen.
Denn ich beschäftige mich jetzt mit den Themen, die heute von Bedeutung…
Mir fehlt leider die Zeit, zu dieser interessanten Debatte @ainyrockstar / @AlexWallasch / @jreichelt / @ulfposh ausführlich Stellung zu beziehen.
Denn ich beschäftige mich jetzt mit den Themen, die heute von Bedeutung…