HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭
75.5K subscribers
18.2K photos
10.3K videos
876 files
35.5K links
Dein Recht auf Meinungsfreiheit. Mehr auf www.HAINTZ.media

Impressum:
HAINTZ.media GmbH
Zugerstrasse 74
6340 Baar
Schweiz
kontakt@haintz.media

Bankverbindung:
IBAN: BE64 9052 9965 6952
BIC: TRWIBEB1XXX
Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor, B
Download Telegram
Forwarded from Beneder.Media⚖️
Beneder.Media bedankt sich bei der Bundesstelle für Sektenfragen finanziert durch das Bundeskanzleramt für die kostenlose Werbung!
Ich bin seit 2/23 nicht mehr Generalsekretär und Pressesprecher! Rechtliche Schritte insbesondere Amtshaftungsansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten!
#amtshaftung #aufklärung
🤡94👍3414😁3👏1
BGH-Urteil mit Sprengkraft: Steht die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne erst am Anfang?

Ein neuer Fachaufsatz von Prof. Dr. Katrin Gierhake (Universität Regensburg) beleuchtet eine fundamentale Rechtsänderung mit weitreichenden Folgen für Ärzte und Justiz.

Der Wendepunkt:

Nach der Entscheidung des BGH vom 09.10.2025 steht fest: Impfärzte handelten während der staatlichen Corona-Impfkampagne als Amtsträger im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB). Sie waren keine freiberuflichen Mediziner, sondern funktional in das staatliche Impfmanagement eingegliedert.

Die strafrechtliche Falle:

Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) Rechtlich ist jede Impfung eine Körperverletzung, die nur durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt ist. Doch diese Einwilligung ist nur wirksam, wenn die Aufklärung den extrem hohen Anforderungen der Rechtsprechung entsprach.

Wo die Aufklärung oft scheiterte:

Die Analyse zeigt, dass Standard-Aufklärungsbögen allein nicht ausreichten. Zwingend notwendig waren:

Individuelle, mündliche Gespräche: Ein Formblatt oder Video ersetzt nicht das persönliche Aufklärungsgespräch.

Hinweis auf "Neuland-Methoden": Da es sich um neuartige, nur bedingt zugelassene Impfstoffe handelte, hätte explizit auf die geringere Erprobtheit hingewiesen werden müssen.

Langzeitrisiken: Ärzte mussten darauf hinweisen, dass schwere Langzeitfolgen mangels Studien noch nicht abschließend bewertet werden konnten.

Dynamische Risikolage: Hinweise aus „Rote-Hand-Briefen“ und Sicherheitsberichten (z. B. zu Myokarditis oder Thrombosen) mussten tagesaktuell weitergegeben werden.


Die Konsequenz für die Justiz:

Das ist kein bloßes „Haftungsthema“ mehr. Da es sich bei Körperverletzung im Amt nicht um ein Antragsdelikt handelt, sind die Staatsanwaltschaften nach dem Legalitätsprinzip nun verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sobald ein Anfangsverdacht durch mangelhafte Aufklärung vorliegt.

Das Zeitfenster:

Die Verjährungsfrist für diese Taten beträgt fünf Jahre. Damit bleibt die strafrechtliche Verantwortung der Impfverantwortlichen noch lange ein Thema der deutschen Justiz.

#Strafrecht #CoronaImpfung #BGH #Amtshaftung #Medizinrecht #KörperverletzungImAmt #Gierhake

https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-026-7332-7

t.me/TomLausen
👍11424👏11🤡4🤣3🔥2🙏2