Forwarded from David Claudio Siber - [offiziell] (David Claudio Siber)
‼️‼️‼️ TEILEN BITTE ‼️‼️‼️
“Oslo – Die norwegische Gesundheitsbehörde hat ihre Anweisungen zur Impfung älterer, gebrechlicher Menschen gegen COVID-19 geändert. Bei dieser Bevölkerungsgruppe könnten die üblichen Nebenwirkungen der Impfung zu schweren Verläufen führen, wie die Auswertung von Todesfällen kurz nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gezeigt habe.
In Norwegen sind bis dato 23 Menschen kurz nach der ersten COVID-19-Impfdosis verstorben"
Was muss eigentlich noch passieren damit die Menschen endlich anfangen gegen diesen Irrsinn aufzustehen.
Es ist Totschlag.
Was dachten die Politiker*innen denn was passiert, wenn man Immunschwache mit soetwas impft?
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120251/COVID-19-Norwegen-aendert-Impfanweisungen-fuer-aeltere-gebrechliche-Menschen
“Oslo – Die norwegische Gesundheitsbehörde hat ihre Anweisungen zur Impfung älterer, gebrechlicher Menschen gegen COVID-19 geändert. Bei dieser Bevölkerungsgruppe könnten die üblichen Nebenwirkungen der Impfung zu schweren Verläufen führen, wie die Auswertung von Todesfällen kurz nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gezeigt habe.
In Norwegen sind bis dato 23 Menschen kurz nach der ersten COVID-19-Impfdosis verstorben"
Was muss eigentlich noch passieren damit die Menschen endlich anfangen gegen diesen Irrsinn aufzustehen.
Es ist Totschlag.
Was dachten die Politiker*innen denn was passiert, wenn man Immunschwache mit soetwas impft?
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120251/COVID-19-Norwegen-aendert-Impfanweisungen-fuer-aeltere-gebrechliche-Menschen
Deutsches Ärzteblatt
COVID-19: Norwegen ändert Impfanweisungen für ältere, gebrechliche Menschen
Oslo – Die norwegische Gesundheitsbehörde hat ihre Anweisungen zur Impfung älterer, gebrechlicher Menschen gegen COVID-19 geändert. Bei dieser... #COVID19 #Coronaimpfung #Norwegen
Forwarded from Jessica Hamed
#coronaimpfung #freieentscheidung #körperlicheunversehrtheit
Die Juraprofessorin Katrin Gierhake erläutert in einem interessanten Interview etwas, was in der Impfkampagne - zuletzt etwa sehr deutlich, nachdem die politischen Entscheidungsträger*innen faktisch die eindeutige Nichtempfehlung der Stiko für Kinder ignorierten - stets unerwähnt bleibt.
Es ist kein „kleiner Piks“ sondern ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der selbstverständlich auch mit medizinischen Risiken - bis hin im schlimmsten (wenn auch seltenen) Falle zum Tod - einhergeht und daher - wie immer - sorgsam und aufgeklärt abgewogen werden sollte.
Gierhake erläutert ua:
„Die Anforderung an Impfstoffe, die flächendeckend eingesetzt werden sollen, lautet: Sie dürfen keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben. Dies müsste nicht nur für die unmittelbare Verträglichkeit in den ersten Wochen nach der Impfung, sondern auch im Hinblick auf Langzeitfolgen erwiesen sein. Dort [HP EMA] sind pro Impfstoff alle gemeldeten Nebenwirkungen und Impfschäden einsehbar. Die Nebenwirkungen reichen von relativ häufigen leichten Beschwerden wie Fieber oder Kopfschmerzen über weniger häufigere, aber durchaus bedrohliche Herzmuskelentzündungen, Blutgerinnungsstörungen und Lähmungserscheinungen bis hin zu seltenen, aber nicht nur vereinzelt auftretenden Herzinfarkten, Thrombosen und in einzelnen Fällen sogar Erblindung oder Tod. Da ich keine Medizinerin bin und auch die Interpretation von Zahlen lieber Fachleuten überlasse, kann ich diese Daten nicht auf die jeweilige Kausalität zur Impfung überprüfen oder valide darüber urteilen, ob es sich dabei um eine – gemessen an den herkömmlichen Impfstoffen – außergewöhnlich hohe Anzahl von schwerwiegenden Folgen handelt. Dass es aber „keine“ oder „nur geringe“ Nebenwirkungen gäbe, lässt sich vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht sagen. Langzeitstudien haben wir bekanntermaßen gar keine, weshalb hier keine Aussagen getroffen werden können. Wir müssen viel bessere Daten bekommen, sie müssen valide ermittelt und von Fachleuten eingeordnet werden. Das ist vor allem im Hinblick auf junge Menschen wichtig: Bei älteren Menschen ist die Risikoabwägung eine andere als bei jüngeren.
[...]
Das Monitoring ist aus meiner Sicht nicht hinreichend organisiert. Eine ordentliche staatliche Kontrolle würde bedeuten, dass die impfenden Ärzte die Geimpften nach einer bestimmten Zeit fragen, ob und welche Beschwerden sie haben. In den Impfzentren hat es nach der Impfung meines Wissens keine Betreuung gegeben. Zu Beginn der Impfkampagne hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zwar unter anderem eine App entwickelt und diese zur Registrierung von Nebenwirkungen und Impffolgen angeboten. Aber wer von den über 80-jährigen Geimpften konnte diese App schon bedienen? Selbst Jüngere hatten ihre Schwierigkeiten damit. Das PEI, das die Fälle eigentlich dokumentieren soll, konnte so natürlich nur von einem Teil der Verdachtsfälle Kenntnis nehmen. Der Staat ist seinen Pflichten hier aus meiner Sicht nicht nachgekommen.
[...]
Ich bin mit meinen Eltern in ein Impfzentrum gegangen. Wir wurden in einen Vorraum gebracht, wo ich dachte, dass jetzt die Aufklärung kommen würde. Doch es geschah nichts. Als ich unser Gegenüber darauf ansprach, sagte der zu mir: „Wenn Ihre Eltern nicht geimpft werden wollten, dann wären sie ja nicht hier.“ Bei den Hausärzten ist die Aufklärung vermutlich besser.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342
Die Juraprofessorin Katrin Gierhake erläutert in einem interessanten Interview etwas, was in der Impfkampagne - zuletzt etwa sehr deutlich, nachdem die politischen Entscheidungsträger*innen faktisch die eindeutige Nichtempfehlung der Stiko für Kinder ignorierten - stets unerwähnt bleibt.
Es ist kein „kleiner Piks“ sondern ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der selbstverständlich auch mit medizinischen Risiken - bis hin im schlimmsten (wenn auch seltenen) Falle zum Tod - einhergeht und daher - wie immer - sorgsam und aufgeklärt abgewogen werden sollte.
Gierhake erläutert ua:
„Die Anforderung an Impfstoffe, die flächendeckend eingesetzt werden sollen, lautet: Sie dürfen keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben. Dies müsste nicht nur für die unmittelbare Verträglichkeit in den ersten Wochen nach der Impfung, sondern auch im Hinblick auf Langzeitfolgen erwiesen sein. Dort [HP EMA] sind pro Impfstoff alle gemeldeten Nebenwirkungen und Impfschäden einsehbar. Die Nebenwirkungen reichen von relativ häufigen leichten Beschwerden wie Fieber oder Kopfschmerzen über weniger häufigere, aber durchaus bedrohliche Herzmuskelentzündungen, Blutgerinnungsstörungen und Lähmungserscheinungen bis hin zu seltenen, aber nicht nur vereinzelt auftretenden Herzinfarkten, Thrombosen und in einzelnen Fällen sogar Erblindung oder Tod. Da ich keine Medizinerin bin und auch die Interpretation von Zahlen lieber Fachleuten überlasse, kann ich diese Daten nicht auf die jeweilige Kausalität zur Impfung überprüfen oder valide darüber urteilen, ob es sich dabei um eine – gemessen an den herkömmlichen Impfstoffen – außergewöhnlich hohe Anzahl von schwerwiegenden Folgen handelt. Dass es aber „keine“ oder „nur geringe“ Nebenwirkungen gäbe, lässt sich vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht sagen. Langzeitstudien haben wir bekanntermaßen gar keine, weshalb hier keine Aussagen getroffen werden können. Wir müssen viel bessere Daten bekommen, sie müssen valide ermittelt und von Fachleuten eingeordnet werden. Das ist vor allem im Hinblick auf junge Menschen wichtig: Bei älteren Menschen ist die Risikoabwägung eine andere als bei jüngeren.
[...]
Das Monitoring ist aus meiner Sicht nicht hinreichend organisiert. Eine ordentliche staatliche Kontrolle würde bedeuten, dass die impfenden Ärzte die Geimpften nach einer bestimmten Zeit fragen, ob und welche Beschwerden sie haben. In den Impfzentren hat es nach der Impfung meines Wissens keine Betreuung gegeben. Zu Beginn der Impfkampagne hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zwar unter anderem eine App entwickelt und diese zur Registrierung von Nebenwirkungen und Impffolgen angeboten. Aber wer von den über 80-jährigen Geimpften konnte diese App schon bedienen? Selbst Jüngere hatten ihre Schwierigkeiten damit. Das PEI, das die Fälle eigentlich dokumentieren soll, konnte so natürlich nur von einem Teil der Verdachtsfälle Kenntnis nehmen. Der Staat ist seinen Pflichten hier aus meiner Sicht nicht nachgekommen.
[...]
Ich bin mit meinen Eltern in ein Impfzentrum gegangen. Wir wurden in einen Vorraum gebracht, wo ich dachte, dass jetzt die Aufklärung kommen würde. Doch es geschah nichts. Als ich unser Gegenüber darauf ansprach, sagte der zu mir: „Wenn Ihre Eltern nicht geimpft werden wollten, dann wären sie ja nicht hier.“ Bei den Hausärzten ist die Aufklärung vermutlich besser.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342
Berliner Zeitung
Juristin zum Fall Eva Herzig: „Es geht um die Integrität des Körpers“
Die Rechtswissenschaftlerin Katrin Gierhake über die Problematik eines indirekten Impfzwangs und den nötigen rechtlichen Rahmen.
Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
BGH-Urteil mit Sprengkraft: Steht die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne erst am Anfang?
Ein neuer Fachaufsatz von Prof. Dr. Katrin Gierhake (Universität Regensburg) beleuchtet eine fundamentale Rechtsänderung mit weitreichenden Folgen für Ärzte und Justiz.
Der Wendepunkt:
Nach der Entscheidung des BGH vom 09.10.2025 steht fest: Impfärzte handelten während der staatlichen Corona-Impfkampagne als Amtsträger im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB). Sie waren keine freiberuflichen Mediziner, sondern funktional in das staatliche Impfmanagement eingegliedert.
Die strafrechtliche Falle:
Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) Rechtlich ist jede Impfung eine Körperverletzung, die nur durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt ist. Doch diese Einwilligung ist nur wirksam, wenn die Aufklärung den extrem hohen Anforderungen der Rechtsprechung entsprach.
Wo die Aufklärung oft scheiterte:
Die Analyse zeigt, dass Standard-Aufklärungsbögen allein nicht ausreichten. Zwingend notwendig waren:
Die Konsequenz für die Justiz:
Das ist kein bloßes „Haftungsthema“ mehr. Da es sich bei Körperverletzung im Amt nicht um ein Antragsdelikt handelt, sind die Staatsanwaltschaften nach dem Legalitätsprinzip nun verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sobald ein Anfangsverdacht durch mangelhafte Aufklärung vorliegt.
Das Zeitfenster:
Die Verjährungsfrist für diese Taten beträgt fünf Jahre. Damit bleibt die strafrechtliche Verantwortung der Impfverantwortlichen noch lange ein Thema der deutschen Justiz.
#Strafrecht #CoronaImpfung #BGH #Amtshaftung #Medizinrecht #KörperverletzungImAmt #Gierhake
https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-026-7332-7
t.me/TomLausen
Ein neuer Fachaufsatz von Prof. Dr. Katrin Gierhake (Universität Regensburg) beleuchtet eine fundamentale Rechtsänderung mit weitreichenden Folgen für Ärzte und Justiz.
Der Wendepunkt:
Nach der Entscheidung des BGH vom 09.10.2025 steht fest: Impfärzte handelten während der staatlichen Corona-Impfkampagne als Amtsträger im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB). Sie waren keine freiberuflichen Mediziner, sondern funktional in das staatliche Impfmanagement eingegliedert.
Die strafrechtliche Falle:
Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) Rechtlich ist jede Impfung eine Körperverletzung, die nur durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt ist. Doch diese Einwilligung ist nur wirksam, wenn die Aufklärung den extrem hohen Anforderungen der Rechtsprechung entsprach.
Wo die Aufklärung oft scheiterte:
Die Analyse zeigt, dass Standard-Aufklärungsbögen allein nicht ausreichten. Zwingend notwendig waren:
Individuelle, mündliche Gespräche: Ein Formblatt oder Video ersetzt nicht das persönliche Aufklärungsgespräch.
Hinweis auf "Neuland-Methoden": Da es sich um neuartige, nur bedingt zugelassene Impfstoffe handelte, hätte explizit auf die geringere Erprobtheit hingewiesen werden müssen.
Langzeitrisiken: Ärzte mussten darauf hinweisen, dass schwere Langzeitfolgen mangels Studien noch nicht abschließend bewertet werden konnten.
Dynamische Risikolage: Hinweise aus „Rote-Hand-Briefen“ und Sicherheitsberichten (z. B. zu Myokarditis oder Thrombosen) mussten tagesaktuell weitergegeben werden.
Die Konsequenz für die Justiz:
Das ist kein bloßes „Haftungsthema“ mehr. Da es sich bei Körperverletzung im Amt nicht um ein Antragsdelikt handelt, sind die Staatsanwaltschaften nach dem Legalitätsprinzip nun verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sobald ein Anfangsverdacht durch mangelhafte Aufklärung vorliegt.
Das Zeitfenster:
Die Verjährungsfrist für diese Taten beträgt fünf Jahre. Damit bleibt die strafrechtliche Verantwortung der Impfverantwortlichen noch lange ein Thema der deutschen Justiz.
#Strafrecht #CoronaImpfung #BGH #Amtshaftung #Medizinrecht #KörperverletzungImAmt #Gierhake
https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-026-7332-7
t.me/TomLausen
SpringerLink
Zur Amtsträgereigenschaft von Impfärzten der staatlichen “Corona-Impfkampagne” und deren Konsequenzen für die Strafverfolgung bei…
Medizinrecht - Im Rahmen von Schadensersatzprozessen wegen Impfschäden nach Corona-Impfungen stellte sich bis zur Entscheidung des 3. Zivilsenats des BGH v. 9.10.2025 die Frage, wer im Falle...
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